Arbeitsunfälle, Schulunfälle, Kindergartenunfälle

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Praxis ist die Behandlung von Arbeitsunfällen. Auch Schulunfälle und Kindergartenunfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften gehören hierzu.

Dr. med. Arne C. Schmitt wurde aufgrund seiner Spezialausbildung (Schwerpunktbezeichnung) zum Unfallchirurgen nach der alten und neuen Weiterbildungsordnung („Spezielle Unfallchirurgie“), dem fachkundigen Personal und der besonderen apparativen Ausstattung der Praxis als Durchgangsarzt, sogenannter „D-Arzt“ der Berufsgenossenschaften zugelassen.

Der Durchgangsarzt regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls in Deutschland, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Der D-Arzt entscheidet dann, ob er selbst den Patienten weiter behandelt oder ob der Patient an einen anderen Arzt überwiesen werden muss.

Sollten Sie sich aufgrund einer berufsgenossenschaftlichen Unfallverletzung zuerst bei Ihrem Hausarzt vorgestellt haben, muss in den folgenden Fällen eine umgehende Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.

  • wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag zu einer Arbeitsunfähigkeit führt
  • wenn die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt
  • wenn die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln erforderlich ist
  • wenn ein Wiedererkrankungsfall vorliegt